Algemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Handelsbeziehungen und Verträge, die von der VERLICHTING MORTIER BV (“VERLICHTING MORTIER”) mit Sitz in 9880 Aalter, Groendreef 62, mit ZDU-Nummer 0423 940 676 abgeschlossen wurden, sowie für alle Offerten und Lieferungen, unter ausdrücklichem Ausschluss aller anderen - eventuell vom Kunden stammenden - Bedingungen.
1.2. Die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt die entscheidende Bedingung für das Zustandekommen der Vereinbarung von VERLICHTING MORTIER dar. Abweichungen sind lediglich gültig, wenn sie schriftlich festgelegt und von VERLICHTING MORTIER unterzeichnet wurden.
1.3. Der Kunde erklärt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sich damit einverstanden zu erklären.
1.4. Die Tatsache, dass sich VERLICHTING MORTIER nicht auf eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, bedeutet nicht, dass VERLICHTING MORTIER auf diese oder eine der sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet.
2. Offerten – Bestellungen – Änderungen - Annullierung
Offerten und Bestellungen
2.1. Offerten sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich erstellt wurden, und zwar für einen Zeitraum von einer Woche ab dem Datum der Offerte. Telefonisch mitgeteilte Preise gelten rein informativ.
2.2. Bestellungen müssen stets schriftlich erfolgen, selbst im Fall eines vorhergehenden Telefongesprächs.
2.3. Bei Bestellungen gemäß der Offerte muss die Offerte Nummer auf der Bestellung angegeben sein und muss die zum Zeichen des Einverständnisses unterzeichnete Offerte der Bestellung als Anlage beigefügt werden.
2.4. Bestellungen sind für VERLICHTING MORTIER nur dann verbindlich, wenn sie von VERLICHTING MORTIER schriftlich bestätigt wurden.
2.5. Bestellungen müssen deutlich sein und stets die Referenzen angeben, die in der aktuellen Preisliste aufgenommen sind, unter Hinzufügung der Farbbezeichnung und des Farbcodes sowie der Artikelbezeichnung und des Artikelcodes. Bei der Bestellung eines nicht standardmäßigen Artikels, wie beispielsweise eines Profils, eines Vergrößerungsrings oder von maßgefertigten Artikeln muss der Käufer zur Verdeutlichung eine Zeichnung beilegen. Bei der Bestellung von Deckenbasen muss der Käufer die Anzahl vorzusehender Löcher angeben und deren Standort anhand einer beiliegenden Zeichnung kennzeichnen.
Änderung oder Annullierung von Bestellungen
2.6. Jede Annullierung oder Änderung einer Bestellung muss schriftlich beantragt und von VERLICHTING MORTIER akzeptiert werden.
2.7. Im Fall der Annullierung einer Warenbestellung schuldet der Käufer eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 35% der Bestellsumme aufgrund von Kosten und Gewinnausfall. Bestellungen von Einbauspots und Maßfertigungen (zusammengestellte Stücke, montierte Vergrößerungsringe, spezielle Profile usw.) können nicht annulliert werden, und werden auch nicht zurückgenommen oder kreditiert.
2.8. Bei einer Änderung, Anpassung oder Verbesserung einer Bestellung von Standardprodukten werden Verwaltungskosten von 15% der Nettosumme in Rechnung gestellt, mit einem Minimum von €25 (zuzüglich MwSt.).
3. Preise - Vertraulichkeit
3.1. Alle in der Offerte, im Katalog oder in der Preisliste angegebenen Preise sind "Bruttopreise", d.h. die Preise zuzüglich Steuern, Gebühren und Abgaben (Recupel), außer im Fall einer anderslautenden Angabe.
3.2. Seit 1. Juli 2004 ist in Belgien eine Rücknahmepflicht für Beleuchtungskörper in Kraft. Die in der Preisliste angegebenen Preise unterliegen dem Recupel-Beitrag, der am Datum der Bestellung gilt.
3.3. Die im Katalog aufgenommene Preisliste ersetzt alle vorhergehenden, und die darin aufgenommenen Preise und Bedingungen sind ab dem Veröffentlichungsdatum unverzüglich gültig, außer im Fall einer anderslautenden Angabe. VERLICHTING MORTIER haftet nicht für eventuelle Druckfehler in dieser Preisliste.
3.4. VERLICHTING MORTIER behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorhergehende Benachrichtigung die Preise, Entwürfe und technische Daten jedes im Katalog oder der Preisliste aufgenommenen Produktes in Folge von Änderungen im Angebot der Lieferanten oder in Folge von Änderungen der Grundstoffpreise, Energiekosten, Lohn- und Arbeitskosten, Transportkosten oder Valuten zu ändern. Derartige Änderungen können keine Schadenersatzpflicht veranlassen.
3.5. Der Käufer wird darauf verzichten, die Ermäßigungen, die er von VERLICHTING MORTIER erhält, zu verbreiten oder der Öffentlichkeit oder Dritten mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Geheimhaltungspflicht wird der Käufer VERLICHTING MORTIER eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 500 Euro pro Mitteilung und pro Produkt, das in einer solchen Mitteilung erwähnt ist, bezahlen. Dies gilt unvermindert dem Recht von VERLICHTING MORTIER, bei einem größeren Schaden einen höheren Schadenersatz zu fordern.
4. Liefer- oder Ausführungsfristen
4.1. Liefer- oder Ausführungsfirsten sind rein indikativ. Eine Verzögerung der Lieferung oder Ausführung kann nicht die Stornierung der Bestellung, die Ablehnung der Waren oder einen Schadenersatz veranlassen.
4.2. VERLICHTING MORTIER behält sich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen, auf Basis der verfügbaren Mengen.
4.3. Rücksendungen sind erst nach schriftlicher Anfrage innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Lieferung zulässig, wenn VERLICHTING MORTIER sich damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat. Dies ist nur für Waren möglich, die sich in der Originalverpackung befinden sowie unbeschädigt und nicht montiert sind. Maßfertigungen werden niemals zurückgenommen.
5. Transport, Lagerung und Lieferungen
5.1. Die Waren werden EX WORKS auf Risiko und auf Rechnung des Käufers versendet, ungeachtet der Versandart.
5.2. Außer im Fall einer anderslautenden Bestimmung bezahlt der Käufer das Einladen, die Kosten für Zoll, Versand und Versandversicherung. Für den Versand von Waren, die innerhalb die Standardgrößen unserer Spedition fallen, wird ein Standardtarif pro Colli angerechnet. Für einen Versand von Waren mit außergewöhnlichen Größen (z.B. Längen von mehr als 1,60m) wird ein Mehrpreis fakturiert, abhängig vom Gewicht, der Größe und der Bestimmung.
5.3. Die Lagerung der Waren, in Erwartung der Lieferung oder Abholung, erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers. Weder VERLICHTING MORTIER noch seine Personalmitglieder können für die Versandart zur Verantwortung gezogen werden, selbst dann nicht, wenn sie beim Laden geholfen haben. Ab dem Eingang der Waren trägt der Käufer die gesamte Verantwortung für deren Verlust, Zerstörung oder Verschwinden.
5.4. Wenn der Käufer die Waren nicht abholt, oder wenn die Lieferung aufgrund von Umständen, die auf den Käufer zurückzuführen sind, nicht erfolgen kann, wird das Recht vorbehalten, nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen den Vertrag aus aufgelöst zu betrachten, und zwar ohne vorhergehende Inverzugsetzung, wobei in diesem Fall eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 35% fällig ist.
6. Installation
6.1. Die Beleuchtungskörper werden ohne Lampen geliefert. Die Installation, der Anschluss und das Testen der Beleuchtungskörper muss stets von einem anerkannten Elektroinstallateur vorgenommen werden, und zwar gemäß den örtlich geltenden Vorschriften und offiziellen Anweisungen. Der Installateur ist dafür verantwortlich, dass die verwendete Vorschaltapparatur der geltenden CE-Norm entspricht. Die Kosten für die Installation fallen niemals zu Lasten von VERLICHTING MORTIER. Reparaturkosten durch eine fehlerhafte Installation, eine Installation, die den angegebenen Installationsrichtlinien nicht entspricht oder eine fehlerhafte Nutzung können gegenüber VERLICHTING MORTIER nicht geltend gemacht werden.
6.2. Die technischen Daten, die auf den gelieferten Produkten nach dem Datum der Katalogausgabe angegebenen sind, haben Vorrang vor den im Katalog angegebenen technischen Daten. VERLICHTING MORTIER veröffentlicht auf seiner Website und auf dem B2B-Portal eine Druckfehlerliste sowie aktuell verfügbare Informationen in Bezug auf technische und mechanische Änderungen der von ihr verkauften Produkte.
6.3. VERLICHTING MORTIER teilt folgende Informationen mit:
Bodenspots (LAVA-ETNA) mit ALU-Gehäuse sind nicht für draußen geeignet.
Beleuchtungskörper in Farbe 14 (Alu-Satin) sind ausschließlich für eine Nutzung in Innenräumen geeignet.
5BB, doppelt behandelter Edelstahl wird für die Installation an der Küste empfohlen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung des Kaufpreises und aller weiteren Forderungen für alle Lieferungen aus bestehenden und zukünftigen Vereinbarungen Eigentum von VERLICHTING MORTIER. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn die Waren installiert oder verarbeitet wurden. Bei einer Verarbeitung der Waren, einem Verkauf an Dritte oder auf Kredit wird das damit einhergehende Forderungsrecht bis zur vollständigen Begleichung - wie oben angegeben - Eigentum von VERLICHTING MORTIER.
In diesem Zeitraum übernimmt der Käufer die Pflichten und die Verantwortung als Bewahrer der gelieferten Produkte, und er verpflichtet sich demzufolge, diese zu bewachen und gegen alle Ursachen von Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Brand, Verlust usw. zu versichern.
8. Reklamationen und Garantie
Reklamationen
8.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Inhalt der Lieferung und den Lieferschein bei der Entgegennahme zu prüfen.
8.2. Die Anzahl Collis muss bei der Lieferung stets unverzüglich nachgezählt und kontrolliert werden. Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Waren und ihre Stückzahlen müssen auf dem Warenbegleitschein der Spedition angegeben werden und müssen unverzüglich, und jedenfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung, per E-Mail und belegt mit digitalen Fotos, an VERLICHTING MORTIER übermittelt werden.
8.3. Die Reklamationen, die sich auf verborgene Mängel beziehen, müssen schriftlich oder per E-Mail innerhalb von acht Tagen nach deren Feststellung gemeldet werden. Der Poststempel oder eine nicht automatisierte Bestätigung per E-Mail seitens VERLICHTING MORTIER sind für die Bestimmung eines rechtzeitigen Einspruchs ausschlaggebend. Alle Reklamationen müssen mit digitalen Fotos belegt werden, die per E-Mail an VERLICHTING MORTIER weitergeleitet werden. Reklamationen in Bezug auf eine fehlerhafte Installation, eine Installation, die unseren Installationsrichtlinien nicht entspricht oder eine fehlerhafte Nutzung können gegenüber VERLICHTING MORTIER nicht geltend gemacht werden.
8.4. Reklamationen setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
Garantie
8.5. VERLICHTING MORTIER garantiert, dass die gelieferten Waren korrekt produziert wurden, mit der Maßgabe, dass die Haftung lediglich die Pflicht zu Ersatz oder Reparatur der Waren oder Ersatzteile umfasst - ohne Kosten für den Käufer - von denen VERLICHTING MORTIER anerkennt, dass sie fehlerhaft produziert wurden, und zwar jedenfalls unter Ausschluss einer beliebigen anderen Entschädigungsmöglichkeit. Diese Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Waren von einem anerkannten Elektriker installiert wurden, dass der Käufer alle Pflichten gegenüber VERLICHTING MORTIER erfüllt hat und dass der Käufer VERLICHTING MORTIER innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Defekt aufgetreten ist, über die Art des Defektes informiert hat und alle anderen relevanten Informationen mitgeteilt hat.
8.6. Die in Artikel 8.5. angegebene Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Kaufdatum. VERLICHTING MORTIER ist entsprechend dieser Garantie nicht haftbar, wenn ein beliebiger Defekt in Folge von Abnutzung der Bestandteile, in Folge von vorsätzlicher Beschädigung oder Nachlässigkeit des Käufers oder in Folge eines, auf unangepasste Nutzung durch den Bediener zurückzuführenden Schadens auftritt, wenn der Käufer/Installateur die Anweisungen in der mitgelieferten technischen Dokumentation nicht befolgt hat oder wenn materielle Änderungen ohne Zustimmung von VERLICHTING MORTIER angebracht wurden.
8.7. Diese Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Reparatur der untauglichen Bestandteile, unter Ausschluss von Kosten oder eines Schadenersatzes für Fahrtkosten, die Montage beim Kunden, Folgen für Dritte oder jede andere Form eines indirekten Schadens am Kunden oder an Dritten.
9. Zahlungen
9.1. Die Rechnungen von VERLICHTING MORTIER sind, außer im Fall einer anderslautenden schriftlichen Abweichung, innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag, der auf das Rechnungsdatum folgt, ohne Ermäßigung zahlbar, außer im Fall einer Vorauszahlung.
9.2. Jede fällige und unbezahlte Rechnung von VERLICHTING MORTIER wird von Rechts wegen und ohne vorausgehende Inverzugsetzung mit Verzugszinsen zu dem in Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festgelegten Zinssatz erhöht.
9.3. Darüber hinaus ist ab dem Tag nach dem Fälligkeitstag der Rechnungen von VERLICHTING MORTIER von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung, ein zusätzlicher Schadenersatz für die außergerichtlichen Eintreibungskosten fällig, ex aequo et bono veranschlagt mit zehn Prozent der integralen Rechnungssumme, mit einem Minimum von vierzig (40,00) Euro. Wenn zu einer gerichtlichen Eintreibung übergegangen werden muss, fallen alle damit einhergehenden Eintreibungskosten ebenfalls zu Lasten des Kunden.
9.4. Jede Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum oder jeder Zahlungsausfall bringt die Einklagbarkeit selbst der noch nicht fälligen Rechnungen mit sich, die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgestellt und an den Kunden übermittelt wurden und bewirkt automatisch die Hinfälligkeit jeder Zahlungserleichterung oder eventuellen Ermäßigung.
9.5. Wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, in Konkurs oder Liquidation ist, eine gerichtliche Reorganisation beantragt hat oder sich in Folge eines gleichartigen Verfahrens in einer übereinstimmenden Lage befindet, behält sich VERLICHTING MORTIER das Recht vor, den Vertrag einseitig aufzulösen.
9.6. Vorbehaltlich ausdrücklicher anderslautender Angaben sind alle aufgeführten Summen exkl. MwSt. angegeben. Jede Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes im Zeitraum zwischen der Offerte und der Fakturierung fällt zu Lasten des Kunden.
10. Nichterfüllung - Aussetzung - Auflösung
10.1. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden hat VERLICHTING MORTIER das Recht, einseitig - ohne dass der Kunde Anspruch auf einen Schadenersatz hat - entweder seine Pflichten auszusetzen oder den Vertrag, ohne vorhergehende gerichtliche Ermächtigung aufzulösen, jeweils nach einer vorhergehenden schriftlichen Inverzugsetzung, welcher der Kunde nicht oder nicht hinreichend innerhalb von acht Kalendertagen Folge geleistet hat.
10.2. Wenn der Vertrag durch den Kunden oder zu seinen Lasten beendet wurde, schuldet der Letztgenannte eine Schadenersatzpauschale von fünfzehn Prozent des Vertragswertes an VERLICHTING MORTIER, unbeschadet des Rechts von VERLICHTING MORTIER, einen tatsächlich erlittenen, höheren Schaden nachzuweisen und vom Kunden zu fordern.
11. Haftung
11.1. VERLICHTING MORTIER kann nicht für Schäden aufgrund von vertraglicher Nichterfüllung oder unrechtmäßigen Taten zur Haftung gezogen werden, außer im Fall von Vorsatz, Betrug oder Täuschung und außer bei einem schweren Fehler bei der Ausführung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung.
11.2. Die Gesamthaftung von VERLICHTING MORTIER, in Hauptsumme, Zinsen und Kosten, beschränkt sich stets auf den Preis der Bestellung, des Auftrags oder des Vertrags. VERLICHTING MORTIER kann nicht für indirekte Schäden, einschließlich Einnahmenausfall, Gewinn- oder Goodwill-Ausfall zur Haftung gezogen werden.
12. Höhere Gewalt
Die Fälle höherer Gewalt, ungeachtet dessen, ob diese die Ausführung des Vertrags vorübergehend oder endgültig unmöglich machen, suspendieren oder löschen von Rechts wegen die Verpflichtungen von VERLICHTING MORTIER in Bezug auf diesen Vertrag und befreien VERLICHTING MORTIER von jeder Haftung oder Zahlung einer Entschädigung für Schäden, die dadurch entstehen könnten.
Werden als Fälle höherer Gewalt seitens VERLICHTING MORTIER betrachtet: Kriege und gleichartige Situationen, Entscheidungen von öffentlichen Behörden, Pandemien, Epidemien, Streiks, Überschwemmungen, Brand, Grundstoffmängel, Lieferprobleme bei Lieferanten, Transportunterbrechungen sowie jedes Ereignis, über das VERLICHTING MORTIER berechtigterweise keine Kontrolle hat, wodurch die Ausführung des Vertrags unmöglich ist. Diese Auflistung ist nicht vollständig.
13. Nichtigkeit
Falls eine oder mehrere Bedingungen oder ein Teil davon nichtig, nicht vollstreckbar oder ungültig sein sollte oder falls eine ausdrückliche Abweichung davon zulässig sein sollte, wird dies nicht die Gültigkeit und Anwendbarkeit der anderen Bedingungen beeinträchtigen. Die Bestimmungen, die nichtig, nicht vollstreckbar oder ungültig sind, müssen im Maße des Möglichen durch gültige und vollstreckbare Bestimmungen ersetzt werden, die der Absicht der zu ersetzenden Bestimmungen so gut wie möglich entsprechen.
14. Geltendes Recht - Gerichtsbarkeit
14.1. Die Verträge mit VERLICHTING MORTIER unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht, unter Ausschluss internationaler Verträge.
14.2. Bei Streitsachen sind die Gerichtshöfe und Gerichte des Gerichtsbezirks Ostflandern ausschließlich zuständig.